Gesetzliche Betreuungen sind ein rechtliches Instrument, das in Deutschland und vielen anderen Ländern dazu dient, volljährige Personen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingtem Verfall ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Das Betreuungsrecht soll sicherstellen, dass die Rechte und Interessen dieser Personen gewahrt und sie vor Missbrauch geschützt werden.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn eine volljährige Person (der Betroffene) ihre Angelegenheiten aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr selbstständig erledigen kann. Der vom Gericht bestellte Betreuer (auch gesetzlicher Betreuer genannt) übernimmt dann je nach Umfang der Betreuung bestimmte Aufgaben und trifft Entscheidungen im Sinne des Betroffenen.
Gründe für die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung
Die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erfolgt in der Regel aus folgenden Gründen:
Geistige oder seelische Behinderungen
Körperliche Behinderungen
Altersbedingter Gesundheitszustand
Ansprechpartnerin:
Daniela Boy
Ort:
Wolfgang-Müller-Str. 7a 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler