Eine Betreuungsverfügung ist ein wesentliches Instrument der rechtlichen Vorsorge, das es einer Person ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer im Falle einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer bestellt werden soll. Sie stellt sicher, dass im Bedarfsfall eine Person des Vertrauens die Betreuung übernimmt und im Sinne des Verfügenden handelt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird der Betreuer von einem Gericht bestellt, aber die Betreuungsverfügung dient als wichtige Orientierungshilfe für die Gerichtsentscheidung.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person (der Verfügende) festlegt, wer im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Zusätzlich kann der Verfügende auch angeben, welche Personen auf keinen Fall als Betreuer infrage kommen. Die Verfügung richtet sich an das Betreuungsgericht und ist für dieses bei der Auswahl des Betreuers bindend, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.
Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?
Eine Betreuungsverfügung bietet mehrere Vorteile:
Selbstbestimmung
Vertrauensschutz
Verschiedene Informationsveranstaltungen zum Thema rechtliche Unterstützung
Ansprechpartnerin:
Daniela Boy
Ort:
Wolfgang-Müller-Str. 7a 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler