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Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.
Wolfgang-Müller-Str. 7a 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument im Bereich der medizinischen Vorsorge. Sie ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit ergriffen oder unterlassen werden sollen. Diese Verfügung tritt insbesondere bei schweren Krankheiten oder nach Unfällen in Kraft, wenn die betroffene Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person (der Verfügende) festlegt, welche medizinischen Behandlungen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Dies kann insbesondere Lebenserhaltungsmaßnahmen wie künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung betreffen. Ziel der Patientenverfügung ist es, den Willen des Verfügenden auch dann zu berücksichtigen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, aktiv Entscheidungen zu treffen.
Daniela Boy
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